FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

rICHTLINIEN ZUR fÖRDERUNG.

Jede Teilnehmerin erhält 2.000 Euro für Sachmittel. Zusätzlich gibt es ein dreimonatiges Stipendium, dessen Förderhöhe sich nach dem aktuellen Status richtet:

  • Studentinnen im Studium: 1.000 Euro/Monat
  • Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 Euro/Monat
  • Absolventinnen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Promovierte Teilnehmerinnen: 3.000 Euro/Monat
  • Für unterhaltspflichtige Kinder erhält jede Frau pro Kind 150 Euro/Monat zusätzlich

Das Stipendium ist brutto. Sozialversicherungsbeiträge müssen davon selbstständig abgeführt werden.

Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Studentinnen müssen bereits mehr als die Hälfte der Studienleistungen erbracht haben.
  • Eine zeitgleiche Beschäftigung während des Bezugs des Drei-Monats-Stipendiums darf bei maximal 20 Wochenstunden liegen.
  • Vor dem Beginn der Förderung darf noch keine Kapitalgesellschaft gegründet worden sein. Auch eine Produktentwicklung im Auftrag oder im Interesse Dritter sind unzulässig.
  • Wer bereits eine EXIST-Förderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat, kann nicht durch EXIST-Women gefördert werden.