
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
rICHTLINIEN ZUR fÖRDERUNG.
Jede Teilnehmerin erhält 2.000 Euro für Sachmittel. Zusätzlich gibt es ein dreimonatiges Stipendium, dessen Förderhöhe sich nach dem aktuellen Status richtet:
- Studentinnen im Studium: 1.000 Euro/Monat
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 Euro/Monat
- Absolventinnen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Promovierte Teilnehmerinnen: 3.000 Euro/Monat
- Für unterhaltspflichtige Kinder erhält jede Frau pro Kind 150 Euro/Monat zusätzlich
Das Stipendium ist brutto. Sozialversicherungsbeiträge müssen davon selbstständig abgeführt werden.
Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Studentinnen müssen bereits mehr als die Hälfte der Studienleistungen erbracht haben (das kann im Laufe des Jahres 2026 passieren, muss aber vor der Auszahlung des Stipendiums nachgewiesen werden).
- Eine zeitgleiche Beschäftigung während des Bezugs des Drei-Monats-Stipendiums darf bei maximal 20 Wochenstunden liegen.
- Vor dem Beginn der Förderung darf noch keine Kapitalgesellschaft gegründet worden sein. Auch eine Produktentwicklung im Auftrag oder im Interesse Dritter sind unzulässig.
- Wer bereits eine EXIST-Förderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat, kann nicht durch EXIST-Women gefördert werden.
- Eine parallele Förderung mit anderen Stipendien ist meist nicht möglich und ein gleichzeitiger Bezug von BAföG darf nicht erfolgen.
Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen übernommen. Gültig und bindend ist, was in dieser Richtilinie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht.