FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
rICHTLINIEN ZUR fÖRDERUNG.
Jede Teilnehmerin erhält 2.000 Euro für Sachmittel. Zusätzlich gibt es ein dreimonatiges Stipendium, dessen Förderhöhe sich nach dem aktuellen Status richtet:
- Studentinnen im Studium: 1.000 Euro/Monat
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 Euro/Monat
- Absolventinnen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Promovierte Teilnehmerinnen: 3.000 Euro/Monat
- Für unterhaltspflichtige Kinder erhält jede Frau pro Kind 150 Euro/Monat zusätzlich
Das Stipendium ist brutto. Sozialversicherungsbeiträge müssen davon selbstständig abgeführt werden.
Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Studentinnen müssen bereits mehr als die Hälfte der Studienleistungen erbracht haben.
- Eine zeitgleiche Beschäftigung während des Bezugs des Drei-Monats-Stipendiums darf bei maximal 20 Wochenstunden liegen.
- Vor dem Beginn der Förderung darf noch keine Kapitalgesellschaft gegründet worden sein. Auch eine Produktentwicklung im Auftrag oder im Interesse Dritter sind unzulässig.
- Wer bereits eine EXIST-Förderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat, kann nicht durch EXIST-Women gefördert werden.
Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen übernommen. Gültig und bindend ist, was in dieser Richtilinie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht.